AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Feriengast in Bezug auf die Vermietung von Unterkünften. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil des Vertrages.


Vertragsabschluss

Ein Vertrag über die Vermietung einer Unterkunft wird durch Angebot und Annahme abgeschlossen.

Eine Reservierung einer Unterkunft ist sowohl online als auch telefonisch möglich. Diese beiden Formen der Reservierung sind für beide Parteien verbindlich.

Online reservieren*: Ein Vertrag wird abgeschlossen, wenn:

  • der Feriengast alle erforderlichen Informationen angibt, um die Reservierung online vorzunehmen, und die Reservierung mit Hilfe des Buttons "Ihre Buchung bestätigen" abschließt, und;
  • der Unternehmer die Reservierung schriftlich (per E-Mail) gegenüber dem Feriengast bestätigt hat.

Telefonische Reservierung:

Der Feriengast kann auch telefonisch eine Reservierung vornehmen. Bei einer telefonischen Reservierung kommt ein Vertrag sofort zustande.


Widerrufsrecht

Die vorgenommenen Reservierungen sind für den Feriengast unwiderruflich verbindlich. Ein Widerrufsrecht (die sogenannte Überdenkungspause nach Vertragsabschluss) im Sinne des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt nicht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Unterkünften.


Feriengast 

  • Der Feriengast muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Der Feriengast haftet für alle registrierten Mitferiengäste, die angemeldet werden/ihn begleiten, und für alle Gäste, die den Feriengast im Park besuchen.
  • Die gesamte Korrespondenz wird über die Anschrift des Feriengastes geführt.


Stornierung oder Änderung des Vertrages

Stornierung durch den Feriengast

Es treten Fälle auf, in denen man gezwungen ist, den Urlaub aufgrund unvorhersehbarer Umstände zu stornieren. In diesem Fall ist der Feriengast beziehungsweise sein Stellvertreter verpflichtet, dies in schriftlicher Form oder telefonisch (zu den üblichen Geschäftszeiten) dem Unternehmer mitzuteilen. Mit einer Stornierung oder Änderung sind in den meisten Fällen Kosten verbunden.

Nach der Kündigung erhält der Feriengast vom Unternehmer eine Stornorechnung. Diese Rechnung beinhaltet die Kosten der Stornierung.

  • Bis zu 42 Tage vor der Anreise können Gäste kostenlos stornieren.
  • Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 42 Tagen vor der Anreise 50% des Gesamtpreises.
  • 100% des Mietpreises, falls Du Deinen Urlaub am geplanten Anreisetag oder danach stornierst


Stornierung durch den Unternehmer

Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände ist der Unternehmer berechtigt, die Reservierung zu stornieren. Unter unvorhergesehenen Umständen beziehungsweise höherer Gewalt versteht man das Folgende:

  • Die Unterkunft ist nicht mehr für die Vermietung geeignet ist (z.B. durch Überschwemmung, Brand oder Vertragsbruch des Bereitstellers der Unterkunft).
  • Der Umstand, dass die Unterkunft nicht mehr verfügbar ist (beispielsweise durch den plötzlichen Verkauf der Unterkunft durch den Bereitsteller der Unterkunft, durch eine doppelte Reservierung oder eine Insolvenz des Bereitstellers der Unterkunft).
  • Der Unternehmer setzt den Feriengast unmittelbar unter Angabe von Gründen telefonisch oder in schriftlicher Form darüber in Kenntnis. In diesem Fall wird er sich bemühen, eine gleichwertige Unterkunft zum selben Reisepreis anzubieten. Wenn kein geeignetes Alternativangebot gemacht werden kann oder der Feriengast mit dem Alternativangebot nicht einverstanden ist, erstattet der Unternehmer den bereits gezahlten Reisepreis ganz oder teilweise, ohne dass der Unternehmer verpflichtet ist, dem Feriengast eine Entschädigung zu zahlen.


Änderungen

Wenn ein Feriengast einen Vertrag ändern möchte, ist dies bis zu 28 Tage vor der Ankunft möglich. Nach der Änderung ist die Buchung möglicherweise nicht billiger als die ursprüngliche Buchung.

Für diese Änderungen können Änderungskosten berechnet werden.


Rechtsübertragung

Wird die Reservierung vollständig auf einen Dritten übertragen, muss der Feriengast dies dem Unternehmer schriftlich mitteilen. Für diese Änderungen können Änderungskosten berechnet werden.

Bei bereits gezahlten Beträgen wird davon ausgegangen, dass sie durch die übernehmende Partei gezahlt wurden. Die übertragende und die übernehmende Partei sind verpflichtet, dies untereinander zu regeln.


VORZEITIGE ABREISE

Wenn Sie vor dem ursprünglichen Abreisedatum abreisen, ist es nicht möglich, die restlichen Tage zu erstatten. Sie verlassen den Ferienpark vor dem ursprünglichen Abreisedatum auf eigene Verantwortung.


Finanzielle Bestimmungen

Bezahlung

Nach Erhalt der Kostenaufstellung sind folgende Kosten zu tragen:

Innerhalb von 14 Tagen: 50% der Rechnung, der Restbetrag muss 4 Wochen vor Anreise beim Unternehmer eingegangen sein.

Bucht der Feriengast innerhalb von 4 Wochen vor Anreise, ist die gesamte Rechnung sofort zu bezahlen.

Der Gesamtbetrag der Rechnung muss immer vor der Ankunft vollständig bezahlt werden.


Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist

Hat der Unternehmer die Zahlungen nicht fristgerecht erhalten, ist er berechtigt, den Vertrag aufzulösen (zu stornieren) und den Feriengast für die Stornierungskosten zur Haftung heranzuziehen. Die Stornierungskosten werden von den bereits gezahlten Beträgen abgezogen.


Abgaben

Für jeden Gast sind „verschiedene Abgaben pro Person und Nacht“ zu entrichten. Dies kann in der Zwischenzeit auf Anweisung der Regierungsbehörden geändert werden. Sie sind verpflichtet, den jeweils aktuellen Tarif zu zahlen.


Verpflichtungen des (Mit-)Feriengastes

Der Feriengast und der Mitferiengast sowie ihre eventuellen Gäste verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Erfüllung aller in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in der Park-Ordnung vorgesehenen Verpflichtungen.

Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen wird als schuldhaft herbeigeführte Vertragsverletzung betrachtet, die zur Schadensersatzpflicht des Feriengastes gegenüber dem Unternehmer führt. Darüber hinaus gibt dies dem Unternehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen.


(Nutzung der) Unterkunft

Zustand der Unterkunft und Art der Nutzung

Die Unterkunft wird dem (Mit-)Feriengast in einem guten Zustand zur Verfügung gestellt. Wenn der (Mit-) Feriengast die Ansicht vertritt, dass dies nicht zutrifft, ist er verpflichtet, dies unverzüglich Pure Vacation mitzuteilen.

Der Feriengast ist verpflichtet, die Unterkunft und die dazugehörige Einrichtung sorgfältig zu behandeln. Der Mieter hinterlasst die Mietsache bei Abreise in einem ordentlichen Zustand.


Beanstandungen

Hat ein Gast während des Aufenthalts im Park eine Beanstandung, kann er diese dem Unternehmen Pure Vacation B.V. mitteilen, um dem Unternehmer die Möglichkeit zu geben, diese Beanstandung zu beheben. Wird die Beanstandung nicht zufriedenstellend behoben, kann die Beanstandung bis zwei Wochen nach der Rückkehr in die Heimat schriftlich an die Qualitätsabteilung unter accounting@holiday-nl.com oder per Post an die Pure Vacation B.V., Kapellerpoort 1, 6041 HZ Roermond, gerichtet werden. Die Beanstandung, gegebenenfalls die Buchungsnummer, die Kontaktdaten des Gastes und alle weiteren Informationen, die für den Unternehmer bei der Bearbeitung der Beanstandung nützlich sein können, sind anzugeben.


KAUTION UND VERRECHNUNG

Im Zusammenhang mit der Endkontrolle* der Unterkunft wird bei allen unseren Buchungen eine Kaution von 100,00 € erhoben. Das Unternehmen Pure Vacation B.V. ist jederzeit berechtigt, etwaige Forderungen (z. B. ausstehende Posten, Bußgelder und Schäden) gegenüber dem Gast und den Mitreisenden, die unter den Vertrag fallen, aus welchem Grund auch immer, mit den von ihnen gezahlten Beträgen, einschließlich der Kaution, zu verrechnen.

Erforderlichenfalls ist eine zusätzliche Rechnung zu übermitteln.

Die Kaution bzw. der Restbetrag wird spätestens 14 Tage nach der Abreise zurückerstattet, sofern die Unterkunft gemäß unseren (Reinigungs-) Anweisungen verlassen wird und keine (Schadens-)Beträge mehr zu begleichen sind. Durch die Rückgabe der Kaution wird auf keinerlei Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche, gleich welcher Art, verzichtet. Der Anspruch auf Rückerstattung der Kaution erlischt ein Jahr nach der Abreise.

* Überprüfung auf Schäden an Eigentum und/oder Inventar, Überprüfung auf Vorhandensein von Inventar.


Reisesumme und kosten

  • Eine Kombination von Rabatten ist nicht möglich.
  • Der Unternehmer behält sich das Recht vor, die Reisekosten zu ändern, wenn eine Erhöhung der staatlichen Abgaben oder Steuern Anlass dazu gibt.
  • Rabattaktionen gelten nicht für bestehende/bereits getätigte Reservierungen.


Haftung

  • Der Unternehmer und Bereitsteller der Unterkunft haftet nicht für Verlust oder Diebstahl (ein-schließlich Geld), Sachbeschädigungen, Personenschäden oder Verletzungen auf Seiten des (Mit-) Feriengastes, unabhängig von der jeweiligen Ursache.
  • Die Nutzung der Unterkunft sowie sämtlicher Einrichtungen und Leistungen im Park erfolgt auf eigene Gefahr des (Mit-) Feriengastes.
  • Der Unternehmer haftet nicht für unerwartete (bauliche) Tätigkeiten in der Nähe der reservierten Unterkunft, Arbeiten an Zufahrts- und/oder Hauptverkehrsstraßen, für Lärmbelästigung durch Nachbarn, Kirchenglocken, Feuerwerke, Autos, Züge oder landwirtschaftliche Fahrzeuge oder für Belästigung durch Ungeziefer und Umweltprobleme.
  • Es wird davon ausgegangen, dass der (Mit-) Feriengast über die örtlich geltenden Gesetze und Vorschriften informiert ist. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen eines eventuellen Verstoßes des (Mit-) Feriengastes.


Haftung des Feriengastes

Während seines Aufenthalts haftet der Feriengast für die während seines Aufenthalts verursachten Schäden an der Unterkunft, der Einrichtung und allen Sachen, die zur gebuchten Unterkunft gehören, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Die Abwicklung dieses Schadens erfolgt in erster Instanz zwischen dem Bereitsteller der Unterkunft und dem Feriengast.


Nutzung und Rückgabe von Schlüsseln, Karten usw.

Bei Verlust von Schlüsseln/Karten etc. werden die Kosten in Rechnung gestellt. (Für Schlüssel ist dies ein Betrag von 115,00 €). Es ist nicht gestattet, Schlüssel und/oder Ausweise, die in Gebrauch sind, an andere Personen als an (Mit-) Feriengäste weiterzugeben.


Sonstige Bestimmungen

Kontaktdaten des Gastes

Der Feriengast ist für die Angabe der korrekten Kontaktdaten verantwortlich und muss jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich dem Unternehmer melden.


Parkordnung

Zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Vertrag zwischen dem Feriengast und dem Unternehmer gelten, bildet die Park-Ordnung ein Ganzes. Die ordnungsgemäße Einhaltung der Park-Ordnung gewährleistet die Sicherheit unserer Gäste. Wir hoffen daher auf Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.

Alle in der Park-Ordnung verwendeten Begriffe entsprechen den Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


An- und Abreise

Die Zeit, ab der die Unterkunft verfügbar ist, ist in den Ankunftsinformationen angegeben.


Besucher

Besucher sind willkommen und sollten sich bei der Ankunft an der Rezeption des Parks melden. Es wird erwartet, dass sie den Park vor 23:00 Uhr verlassen haben. Eine Abweichung von dieser Regelung ist nur mit Zustimmung des Park Managers möglich.

Die Gäste des Feriengastes müssen die gleichen Bedingungen und Regeln einhalten wie der Feriengast. Der Feriengast muss sicherstellen, dass seine Gäste die für sie relevanten Regeln kennen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Resort- Ordnung enthalten sind.


Energie (Wasser/Strom)

Je nach Park und sogar je nach Campingplatztyp kann es unterschiedliche maximale Stromstärken geben. Bei der Buchung eines Stellplatzes wird angezeigt, wie viel Strom zur Verfügung steht. Der Gast muss sicherstellen, dass die verwendeten elektrischen Geräte diese Menge nicht überschreiten.

Im Falle eines Stromausfalls überprüft der Gast zunächst seine eigenen Sicherungen und die Sicherung im Schaltschrank, bevor er den Außendienst/Service anruft. Bei einem Stromausfall müssen die Elektrogeräte abgeschaltet werden, sofern sie nicht automatisch abgeschaltet werden.

Es ist nicht gestattet, Strom aus Toilettengebäuden oder anderen (öffentlichen) Gebäuden oder Objekten wie Laternenpfählen zu entnehmen.

Es ist nicht gestattet, ein Elektroauto, außer auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen zu laden. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zu einer möglichen Zurückhaltung der Kaution führen.


Nutzung der Unterkunft

Jede Unterkunft hat ihre eigene persönliche Ausstattung. Es ist nicht gestattet, die zur Unterkunft gehörenden Möbel ins Freie mitzunehmen. (Garten-) Möbel dürfen nicht in andere Unterkünfte verlegt werden.

Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre unmittelbare Umgebung sauber und ordentlich zu halten. Abfälle müssen immer in den entsprechenden Behältern oder Abfallbehältern deponiert werden.

Wenn der Gast nicht in der Unterkunft anwesend ist, müssen alle losen Gegenstande wie Fahrräder, Spielzeug usw. um die Unterkunft herum aufgeräumt, verstaut und außer Sichtweite gebracht werden. Fahrräder dürfen nicht gegen die Unterkunft gelehnt werden.

Es ist nicht gestattet, Partyzelte in der Nähe von Unterkünften (einschließlich Campingplätzen) ohne die Erlaubnis des Park Managers oder des Sicherheitspersonals aufzustellen.

Drohnen sind ohne die Erlaubnis des Park Managers oder des Sicherheitspersonals nicht erlaubt.


Haustiere

Haustiere sind nicht in allen Chalets gestattet. Bitte achten Sie auf den Text in den Anzeigen.


Schwimmen

Eltern und/oder Aufsichtspersonen müssen dafür sorgen, dass Kinder, die nicht schwimmen können, Schwimmringe und/oder eine Schwimmweste tragen. Ein Erwachsener muss immer die Aufsicht führen. Das Schwimmen in den Seen ist in Belgien nicht erlaubt.


(Nacht-)Ruhe und Belästigung

Die Gäste des Parks müssen sich ordentlich verhalten und alles unterlassen, was für den Unternehmer oder andere Gäste vernünftigerweise als Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Belästigung empfunden werden könnte.

Zwischen 23.00 und 7.00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Gäste müssen die Ruhezeiten in der Nacht strikt einhalten. Dazu gehören auch keine lauten Gespräche, Musik oder andere Geräusche. Motorisierte Fahrzeuge dürfen während dieser Zeit nicht benutzt werden.

Es ist nicht gestattet, Musikträger, Musikinstrumente und andere Gegenstände, die Lärmbelästigung verursachen oder verursachen können, so zu verwenden, dass Belästigung entsteht. Durch die Entgegennahme einer Beanstandung eines anderen Gastes liegt die Belästigung grundsätzlich vor.

Öffentlicher Alkoholkonsum ist verboten, ein Gast darf keine offenen Flaschen und/oder Dosen mit alkoholischen Getränken außerhalb der Unterkunft mit sich führen, außer auf der zur Unterkunft gehörenden Terrasse".

Die meisten Parks verfügen auch über einen Sicherheitsdienst. Anweisungen des Personals (einschließlich des Sicherheitsdienstes) sind unverzüglich zu befolgen.


Wartungs- und Reinigungsarbeiten/Störungen

Der Unternehmer/Parkbetreiber behält sich das Recht vor, ab 08.00 Uhr (Reinigungs-) Arbeiten rund um die Unterkunft durchzuführen (oder durchführen zu lassen).

Dringende Störungen, die an Holiday-NL oder die Rezeption des Parks gemeldet werden, werden schnellstmöglich behoben.

Der Unternehmer ist jederzeit berechtigt, die gemieteten Unterkünfte zur Besichtigung zu betreten und/oder Wartungsarbeiten durchzuführen oder durchführen zu lassen, ohne dass der Gast Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-) Beträge hat. Darüber hinaus hat der Unternehmer das Recht, Gebäude und Anlagen für Wartungsarbeiten vorübergehend stillzulegen, ohne dass der Gast Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-) Beträge hat. Der Unternehmer hat einen solchen Besuch rechtzeitig anzukündigen. In dringenden Fällen kann der Unternehmer von einer solchen Mitteilung absehen.


Parken

Im Allgemeinen ist pro Unterkunft ein Kraftfahrzeug zulässig, sofern nicht anders angegeben.

Kraftfahrzeuge von Besuchern sind nicht erlaubt. Der Park/Unternehmer behält sich das Recht vor, die in einem Park geltende Parkregelung zu ändern.


Sicherheitsanforderungen

Der Gast ist verpflichtet, alle Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Anweisungen des Personals unverzüglich zu befolgen.

Im Hinblick auf Katastrophen und die Versorgung (durch Rettungsdienste) müssen Wege, Zufahrtswege und Sperrschranken immer frei von Kraftfahrzeugen und anderen Hindernissen bleiben.


Entfernung vom Gelände/Verweigerung des Zugangs

Alle Gäste sind verpflichtet, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in der Park-Ordnung enthaltenen Regeln und Vorschriften strikt einzuhalten und die Anweisungen der Mitarbeiter des Parks/Unternehmens und/oder des anwesenden Sicherheitspersonals in jeglicher Form und in welchem Zusammenhang auch immer strikt zu befolgen. Dies gilt auch für die Regeln der Nutzung der Einrichtungen.

Bei Verstoß gegen diese Bedingungen und Regeln sowie bei Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals hat der Park/Unternehmer das Recht, den Gast aus dem Park zu verweisen und weiteren Zugang zum Park zu verweigert, ohne dass der Feriengast Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung und/oder Rabatt auf die gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-) Beträge hat, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, Ersatz des durch die Verletzung verursachten Schadens zu verlangen. Im Allgemeinen wird zuerst eine Verwarnung erfolgen. In dringenden Fällen kann nach Ermessen des Parks/Unternehmers darauf verzichtet werden und der Gast wird unverzüglich verwiesen und der Zugang zum Park verweigert. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, im Falle einer (ersten) Verwarnung eine zusätzliche Anzahlung vom Feriengast zu verlangen. Wird diese zusätzliche Anzahlung nicht sofort geleistet, hat der Unternehmer das Recht, den Gast, der die Abmahnung erhalten hat, aus dem Park zu verweisen und ihm den Zugang zum Resort zu verweigern.


Unvorhergesehene Fälle

In Fällen, die nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diese Park-Ordnung geregelt sind, gilt niederländisches Recht.


BUCHUNG COVID-19

Wenn Sie eine Buchung vornehmen, sollten Sie berücksichtigen, dass COVID-19-Maßnahmen in Kraft sein können. Das bedeutet, dass wir die Richtlinien der Regierung befolgen und dass in den Ferienparks bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Es ist möglich, dass die Parks angepasste Öffnungszeiten verwenden und dass kaum oder gar keine Einrichtungen geöffnet sind. Eine durch diese Einschränkungen bedingte Änderung der Einrichtungen oder Öffnungszeiten ist kein triftiger Grund für eine kostenlose Stornierung Ihrer Buchung.


Datenschutz

Einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung des Unternehmers finden Sie auf der Internetseite.


Geltendes Recht und Gerichtsstand

Für Vertrage, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen, geändert oder ergänzt werden, gilt das niederländische Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Rechtsvorschriften ein anderes Recht zur Anwendung kommt.


Stand: 02.2023